Elternbeiträge und Finanzierung

Der Waldorfschulverein verfolgt den Zweck der Förderung und Pflege eines freien Erziehungswesens und ist Träger der Freien Waldorfschule Frankenthal und dem Kindergarten Sterntaler. Alle Eltern deren Kinder die Schule besuchen, werden automatisch Mitglieder dieses Vereins. Grundlage ist die Pädagogik Rudolf Steiners. In seinem Sinne soll die Aufnahme des Kindes, in die Schule und den Kindergarten, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern sein.

Dennoch gilt es, alljährlich einen großen Etat in Schule und Kindergarten zu tragen. Als staatlich anerkannte Schule wird die freie Waldorfschule Frankenthal zu einem bestimmten Prozentsatz staatlich über Zuschüsse finanziert.

Einen Teil der laufenden Kosten muss allerdings von den Eltern übernommen werden. Nur so kann die wirtschaftliche Sicherheit der Schule und des Kindergartens der dort beschäftigten Menschen gesichert werden.

Die Beitragsermittlung erfolgt auf der Grundlage der freien Selbsteinschätzung sowie dem Solidaritätsprinzip. So sollen finanziell leistungsfähigere Mitglieder weniger Leistungsfähige mittragen. Es handelt sich um einen Familienbeitrag, damit kinderreiche Familien nicht benachteiligt werden.

Die Aufnahme des Kindes an die Schule und Kindergarten ist eine pädagogische Entscheidung, völlig unabhängig von der Höhe des Beitrages. Im Anschluss an die Schulaufnahme wird der Beitrag einer jeden Familie in einem persönlichen Gespräch mit Mitgliedern des Beitragskreises (die alle selbst Eltern an der Schule und Mitglieder des Schulvereins sind) individuell besprochen.

Grundlage des Gespräches ist die Selbsteinschätzung der „tatsächlichen finanziellen Situation“ durch die Eltern selbst. Als deren Ergebnis ermitteln die Eltern für sich einen Betrag, den sie auf absehbare Zeit monatlich tragen können. Als Hilfsmittel, um diesen monatlichen Beitrag ermitteln zu können, steht den Eltern ein Ermittlungsbogen zur Verfügung. In Ausnahmefällen ist dem Beitragskreis Einsicht in geeignete Unterlagen (Lohnabrechnungen, Einkommensteuererklärungen) zu gewähren.

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