Verein und Vorstand

Der Vorstand des Schulvereins trägt die rechtliche Verantwortung für alle Angelegenheiten der Schule. Er widmet sich der wirtschaftlichen und rechtlichen Führung der Schule, insbesondere der Haushaltsführung und allen Vertragsangelegenheiten. Der Vorstand achtet die pädagogische Selbstverwaltung durch das Kollegium und arbeitet in Belangen, die sowohl die pädagogische als auch die wirtschaftlich-rechtliche Führung der Schule betreffen, eng mit dem Kollegium zusammen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung des Schulvereins für jeweils drei Jahre gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern, die teils dem Kollegium, teils der Elternschaft angehören. Er kommt alle ein bis zwei Wochen zusammen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

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