Entschuldigungsregelung

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am morgen des ersten Krankheitstages bis 8.00 Uhr über das Schulsekretariat – entweder telefonisch, oder via Onlineformular. Die Krankmeldung hat für jeden weiteren Krankheitstag abermals zu erfolgen – Sie ersparen uns viel Zeit, da wir Sie ansonsten kontaktieren müssen, um den Verbleib Ihres Kindes zu erfragen.

Sobald Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen kann, erfolgt eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer bzw. Klassenbetreuerin / Klassenbetreuer.

Für Oberstufenschülerinnen und Schülern muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, falls der Krankheitstag auf den Klausurtag fällt. Ansonsten ist das Nachschreiben der Klausur nicht möglich.

Bei längeren Krankheitszeiten behält sich die Schule außerdem vor, die Vorlage eines ärztlichen Attest zu verlangen

Antrag auf Beurlaubung

Kann Ihr Kind aus besonderen Gründen am Unterricht nicht teilnehmen, können Sie eine Beurlaubung bis zu 3 Unterrichtstagen über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer bzw. Klassenbetreuerin /Klassenbetreuer beantragen. Länger Beurlaubungszeiträume oder Zeitäume unmittelbar vor/nach den Ferien müssen über die „Delegation Inneres Schulleben“ bewilligt werden.

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag und verwenden Sie dafür unser Formular.

Fundsachen

Jedes Jahr bleiben unzählige Jacken, Pullis, Schläppchen, Mäppchen, Hosen, Socken und viele andere Dinge eurer Kinder in der Schule liegen und sammeln sich in unseren Fundsachen.

Die Fundsachen werden im Fundsachenregal gesammelt, welches sich im Ausgangsbereich zum hinteren Schulhof auf der Ebene „Kleiner Saal“ befindet. Alle 8 Wochen werden die Sachen aus dem Regal geräumt und für mindestens 6 Monate aufbewahrt. Jeweils 2 Wochen vor den Sommer- sowie den Winterferien werden dann alle Fundsachen am Fundsachenregal ausgestellt. Nach den Ferien werden sämtliche übriggebliebenen Sachen aus dem Regal entfernt. Gegenstände und Kleidungsstücke, die von ihren Besitzern nicht abgeholt werden, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (mindestens 6 Monate) einem sozialen Zweck / einer sozialen Einrichtung zugeführt.

Handelt es sich um Wertsachen wie Geldbörsen, Schmuck, Schlüssel oder Handys, werden diese im Sekretariat hinterlegt und ansonsten wie die übrigen Fundsachen behandelt.

Bankverbindung

Für Anmeldegebühr, Klassenfahrten, Praktika, Baueinlagen, Spenden, Sparbücher u. Darlehen:

Waldorfschulverein Frankenthal –Pfalz e. V.
Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN: DE58 5465 1240 0240 0281 00

SWIFT-BIC: MALADE51DKH

Für Aufnahmegebühr, Schulbeiträge oder GTS Beiträge:

Verein zur Förderung der Waldorf-Pädagogik e.V.

Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN: DE04 5465 1240 0240 0333 40
SWIFT-BIC: MALADE51DKH