Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind, sind derzeit von der Testpflicht ausgekommen, können jedoch auf freiwilliger Basis an den Selbsttests teilnehmen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern nach Vorlage einer Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Einverstaendniserklaerung freiwillige Testung minderjährige
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